An der Eisenstraße Nach Brüstungssturz verstorben
Hochdahl · Am Freitagabend um 18.09 Uhr wurden Rettungsdienst und Polizei in Erkrath nach einem Brüstungssturz zur Eisenstraße in den Erkrather Ortsteil Hochdahl gerufen.
Dort war ein 33-jähriger Mann, der nach ersten Erkenntnissen erheblich unter Drogeneinfluss stand, selbstveranlasst über die Brüstung eines Laubengangs im vierten Stock eines Mehrfamilienhauses gestiegen. Ob er dann freiwillig von der Brüstung losließ oder den Halt verlor und deshalb in die Tiefe stürzte, ist noch ungeklärt.
Beim Aufprall vor dem Haus stürzte der Mann auf dort abgestellte Fahrräder und zog sich dabei erhebliche Verletzungen zu. Dessen aber scheinbar vollkommen ungeachtet entfernte sich der 33-Jährige fußläufig vom Ereignisort. Die alarmierten Rettungskräfte der Feuerwehr konnten ihn aber nur wenige Minuten später am nahe gelegenen Bahnhof Erkrath-Hochdahl antreffen. Da er sich jeglicher Behandlung verweigerte und gegen den Rettungswagen trat, wurde polizeiliche Unterstützung angefordert. Nach einem weiteren Sprung über ein Treppengeländer, noch vor Eintreffen der Polizei, konnte der 33-Jährige von den Rettungssanitätern nur unter großer Mühe festgehalten werden.
Nur kurze Zeit später eintreffende Polizeibeamte unterstützten die Rettungskräfte. Es gelang ihnen, dem Mann Handfesseln anzulegen und damit den Widerstand zu brechen. Mit Beendigung des Widerstandes setzten dann aber auch beinahe sofort die Vitalfunktionen des 33-Jährigen aus. Er wurde von den anwesenden Rettungskräften sofort reanimiert und unter andauernden Reanimationsmaßnahmen in ein Düsseldorfer Krankenhaus gebracht, in welchem er noch am Abend verstarb.
Die Polizei hat ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet welches bei der Kriminalhauptstelle in Düsseldorf geführt wird. Dort dauern die polizeilichen Ermittlungen aktuell weiter an. Maßnahmen zur Spurensicherung wurden durchgeführt. Die im Todesermittlungsverfahren für den Ort des Versterbens (Krankenhaus Düsseldorf) zuständige Staatsanwaltschaft in Düsseldorf wurde informiert und hat eine Obduktion des Verstorbenen angeordnet."