Stadt erfüllt damit gesetzliche Vorgaben zur Verkehrssicherun Anpassung der Ufersicherung am Stadtweiher in Hochdahl
Hochdahl · Im Zuge der bevorstehenden Neugestaltung des Uferumfeldes am Stadtweiher in Hochdahl hat der Fachbereich Tiefbau ∙ Straße ∙ Grün sich gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommunalversicherung noch einmal die aktuellen Gegebenheiten rund ums Ufer sowie die zu erfüllenden Auflagen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht angeschaut.
Dabei ist deutlich geworden, dass auf der Nordseite des Weihers die Ufersicherung an zwei Stellen kurzfristig angepasst werden muss, da die dort vorhandene Betonmauer aus den 1970er Jahren nicht mehr den heutigen Vorgaben zur Absturzsicherung entspricht. Um die gesetzliche Auflage wieder zu erfüllen, kommen im betreffenden Bereich bis zur Neugestaltung des Weihers kurzfristig weitere temporäre Zäune mit einer Höhe von 1,20 Meter zum Einsatz. Hierdurch soll ein Abstürzen in die Wasserfläche vermieden werden. Erforderlich ist die Anpassung insbesondere durch die direkte Nähe zur Wohnbebauung sowie den angrenzenden Spielplatz, wodurch jeweils mit einer erhöhten Nutzung des Uferumfeldes durch Kinder zu rechnen ist. Ziel der künftigen Neugestaltung und Aufgabe des Planungswettbewerbes wird es sein, den Uferbereich rund um den Stadtweiher sowohl optisch ansprechend als auch den neusten Standards entsprechend absturzsicher zu gestalten. Auch in anderen Städten im Kreisgebiet waren in der Vergangenheit bereits ähnliche Anpassungen zur Ufersicherung von Gewässern erforderlich. Die während der Entschlammung des Stadtweihers innerhalb der Wasserfläche aufgestellten Zäune werden dagegen nicht mehr benötigt und wurden bereits vollständig entfernt.