Weitere Maßnahmen zum Umgang mit dem Coronavirus Was seit Montag jetzt wieder erlaubt ist

Kreis · Das Landeskabinett hat am Donnerstag, 16. April, weitere Maßnahmen zum Umgang mit der Coronavirus-Pandemie beschlossen. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat die Änderung der Coronaschutzverordnung unterschrieben, die seit dem 20. April gilt.

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Ministerpräsident Armin Laschet: „Bund und Länder haben sich am vergangenen Mittwoch gemeinsam auf einen Weg in eine verantwortungsvolle Normalität geeinigt. Dass wir diese ersten Schritte jetzt gehen können, verdanken wir in erster Linie den Bürgern: Jeder Einzelne hat durch sein persönliches Verhalten, durch das Einhalten von Regeln, durch den schmerzhaften Verzicht auf soziale Kontakte dazu beigetragen, dass die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt wurde. Dieser starke Zusammenhalt in unserer Gesellschaft beeindruckt mich und ich möchte mich dafür von Herzen bedanken. Jetzt gilt es, die erreichten Erfolge bei der Eindämmung der Pandemie beizubehalten und gleichzeitig verantwortungsvolle und konzentrierte Schritte zu gehen, um das öffentliche Leben langsam wieder entstehen zu lassen. Abstand und Schutz werden weiterhin Maßstab und Regel unseres Alltags bleiben.“

Mit der neuen Coronaschutzverordnung werden nun die Maßnahmen umgesetzt, die die Ministerpräsidenten gemeinsam mit der Bundeskanzlerin vereinbart haben. Insbesondere für den Handel ergeben sich Änderungen.

So dürfen seit dem 20. April zusätzlich zu den bereits bekannten Handelseinrichtungen alle Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte, Bau- und Gartenbaumärkte einschließlich vergleichbaren Fachmärkten (z.B. Floristen, Sanitär-, Eisenwaren-, Malereibedarfs-, Bodenbelags- oder Baustoffgeschäfte) öffnen. Auch Einrichtungshäuser, Babyfachmärkte und Verkaufsstellen des Kraftfahrzeug- und des Fahrradhandels können wieder geöffnet werden.

Außerdem dürfen grundsätzlich alle Handelseinrichtungen dann betrieben werden, wenn die reguläre Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW 800 Quadratmeter nicht übersteigt. Dabei sind alle Einrichtungen verpflichtet, Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Eintritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen zu treffen.

Auf Grundlage der Beschlüsse der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten plant das Ministerium für Schule und Bildung eine vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs. Seit dem 20. April sind in Nordrhein-Westfalen zunächst die weiterführenden Schulen geöffnet wurden, vorerst jedoch nur, damit  Lehrer sowie die Schulträger die Wiederaufnahme des Schulbetriebs vorbereiten können. Ab morgen können dann auf freiwilliger Basis die ersten Schüler, die in diesem Schuljahr Abschlussprüfungen ablegen zur Vorbereitung auf ihre Prüfungen wieder in die Schulen.

Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann sollen die Schulen schrittweise ab dem 4. Mai geöffnet werden – zunächst für die Schüler der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen, um diese Kinder so gut wie möglich auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.

Diese erste Öffnung der Schulen ist nur unter Einhaltung strenger Vorgaben zum Hygiene- und Infektionsschutz möglich. Neben Vorgaben zu Hygieneplänen werden den Schulen in Kürze speziell entwickelte Handlungsempfehlungen zur schulischen Hygiene unter Pandemiebedingungen übermittelt. Die Gesundheit der Schüler sowie der Lehrkräfte und aller in Schule Beschäftigten hat für die Landesregierung oberste Priorität.

Die geänderte Coronaschutzverordnung gilt für den Zeitraum vom 20. April bis zunächst zum 3. Mai. Ende April werden die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin zu einem nächsten Gespräch zusammenkommen, um über weitere Schritte zu beraten.