Gesundheitsamt konzentriert Corona-Ermittlungskapazitäten Viele Kontaktfälle bergen ein nur geringes Infektionsrisiko
Kreis · Angesichts der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen konzentriert sich das Kreisgesundheitsamt ab sofort bei der Kontaktaufnahme und der Kontaktermittlung im Wesentlichen auf die Infizierten, auf vulnerable Kontaktpersonen sowie auf Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen.
Tatsächlich hat die Entwicklung in den vergangenen Wochen gezeigt, dass viel Zeit in die Ermittlung von Kontaktfällen investiert wurde, die allermeisten der gemeldeten Kontaktpersonen jedoch geimpft und symptomlos waren, sodass sich weitere Maßnahmen erübrigten.
Was bisher schon galt: Wer ein positives PCR-Testergebnis erhält, begibt sich automatisch – so wie es die Test- und Quarantäneverordnung vorsieht – in Quarantäne. Haushaltsangehörige sind ebenfalls per Verordnung von der Quarantänepflicht erfasst.
Hinsichtlich der übrigen (nicht häuslichen) engen Kontakte ändert sich nun das Verfahren: Das Gesundheitsamt wird Kontakt zum Infizierten aufnehmen, ihn über das weitere Vorgehen informieren und mit einem entsprechenden Leitfaden ausstatten. Dieser Leitfaden sieht vor, dass der Infizierte selbst seine engeren Kontakte informiert. Diese Kontaktpersonen prüfen daraufhin nach einem vorgegebenen Schema, das auf der Corona-Internetseite des Kreises abrufbar ist, eigenständig ihr Infektionsrisiko. Entscheidend bei der Bewertung ist dann unter anderem, ob coronatypische Symptome vorliegen, wie lang und wie eng der Kontakt zum Infizierten (Quellfall) war und natürlich, ob man geimpft oder genesen ist.
Wer keine Symptome hat und keinen engen Kontakt hatte, trägt in der Regel ein nur geringes Infektionsrisiko. Gleiches gilt für Geimpfte und Genesene. Für diesen Personenkreis gilt es, weiterhin die AHA+L-Regeln zu beachten und den eigenen Gesundheitszustand 21 Tage lang auf mögliche Corona-Symptome zu beobachten. Eine Quarantäne und auch eine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt sind nicht erforderlich.
Wer allerdings Symptome hat, begibt sich unverzüglich in Quarantäne und meldet sich per Online-Formular beim Gesundheitsamt. Eine entsprechende Quarantäneanordnung wird dann unverzüglich zugestellt.
Alle Informationen und Leitfäden sind unter www.kreis-mettmann-corona.de abrufbar.