Kreistag gibt grünes Licht für die Errichtung Neue Kreisleitstelle an der Willettstraße in Mettmann

Kreis · Die Kreise sind verpflichtet, eine einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst zu unterhalten.

Die Kreisleitstelle ist insbesondere in räumlicher Hinsicht zwingend weiterzuentwickeln. Die räumliche Situation entspricht nicht mehr den aktuellen Erfordernissen und ist nach gutachterlicher Bestätigung allenfalls noch übergangsweise zu akzeptieren Zudem ist die Kreisleitstelle auf eine mögliche Aufschaltung aller kreisangehörigen Städte vorzubereiten. Die Stadt Mettmann hat im Dezember 2013 überdies entschieden, die bestehende personelle und räumliche Kooperation mit Ablauf des Jahres 2020 zu beenden.

Im Juni 2015 hat deshalb der Kreistag die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Planungen für eine Neuerrichtung der Kreisleitstelle am Standort Mettmann aufzunehmen. Im September 2015 wurde der Auftrag dahingehend konkretisiert, die Neuerrichtung der Kreisleitstelle auf dem unbebauten Grundstück an der Willettstraße zu realisieren.

Am 30. Mai 2016 waren die Planungen so weit gediehen, dass der Kreistag den Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer neuen auf die Aufschaltung aller zehn kreisangehörigen Städte ausgelegten Kreisleitstelle an der Willettstraße auf den Weg bringen konnte.

Auf der Basis zahlreicher Abstimmungsgespräche mit allen Beteiligten wurden die Bedarfe inzwischen so weit spezifiziert, dass der Kreistag nun am Donnerstag, 6. Oktober, in nicht-öffentlicher Sitzung über die zur konkreten Umsetzung vorgesehenen Projektmodule beraten und entschieden hat.

Mit der Umsetzung des Neubauprojekts soll die Möglichkeit der Stationierung eines weiteren Notarzteinsatzfahrzeugs realisiert werden. Dies geschieht im Vorgriff auf die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans, der im Entwurf fertiggestellt ist und gegenwärtig mit den zu beteiligenden Stellen erörtert wird.

Das zusätzliche Notarzteinsatzfahrzeug soll der Spitzenlastabdeckung im gesamten Kreisgebiet dienen, weshalb der zentrale Standort in Mettmann einsatztaktisch und durch seine verkehrliche Anbindung besonders geeignet ist.
Darüber hinaus besteht durch diese Standortentscheidung die Möglichkeit, das Leitstellenpersonal regelmäßig und über die heutigen Möglichkeiten hinaus in der rettungsdienstlichen Praxis einzusetzen.

Kosten des Rettungsdienstes sind grundsätzlich über die Gebühren refinanzierbar. In Vorgesprächen mit den Kostenträgern haben diese Zustimmung zum Einsatz eines weiteren Notarzteinsatzfahrzeugs an täglich zwölf Stunden signalisiert.

In Anlehnung an das "Soester Modell" soll die Polizeileitstelle mit zusätzlich anzubindenden Polizeieinrichtungen vorbehaltlich einer entsprechenden Genehmigung des Innenministeriums künftig im Gebäude der Kreisleitstelle untergebracht werden. Vorteile für den Kreis Mettmann sind in den entstehenden und insbesondere bei gemeinsamen Großeinsätzen essentiellen kurzen Kommunikationswegen und Synergieeffekten im Hinblick auf Besprechungsräume und Technik zu erkennen. Die beengte räumliche Situation im Gebäude der Kreispolizeibehörde würde zudem eine erhebliche Entlastung erfahren. Das Innenministerium hat bereits grundsätzlich zugestimmt. Die Refinanzierung der entsprechenden Kosten kann voraussichtlich durch einen noch endgültig zu vereinbarenden Mietzins gesichert werden.

Erheblichen Raum bei der interkommunalen Diskussion über die Umsetzung des Projekts "Kreisleitstelle 2020" nahm die Frage ein, ob und wenn ja, mit welcher potentiellen Ausstattung und erforderlichen Auslastung eine Feuerwehrschule für die hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehren im Kreis Mettmann an das Projekt angebunden werden soll. Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 30. Mai die Verwaltung beauftragt, die Machbarkeit einer derartigen Einrichtung und deren Refinanzierbarkeit darzustellen.
Zwar wäre nach einer von der Kreisverwaltung erstellten Machbarkeitsstudie der Betrieb einer Kreisfeuerwehrschule jedenfalls unter der Voraussetzung, dass alle kreisangehörigen Städte ihr hauptamtliches Personal in einer solchen Einrichtung ausbilden lassen, voraussichtlich kostendeckend möglich. Nach dem Ergebnis der Bedarfsabfrage lässt sich jedoch derzeit ein hinreichend gesicherter Ausbildungsbedarf nicht erkennen, sodass die Errichtung einer Kreisfeuerwehrschule nicht refinanzierbar wäre.

Das Ergebnis der Prüfung hat zu dem aktuellen Kreistagsbeschluss geführt, das Projekt derzeit nicht weiterzuverfolgen und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt unter der Voraussetzung eines dauerhaft gesicherten Ausbildungsbedarfs wieder aufzunehmen.

Allerdings hat sich ein überörtlicher Bedarf an Übungseinrichtungen für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen ergeben. In Abstimmung zwischen der Verwaltung und dem Kreis-Feuerwehrverband wurde der dafür erforderliche Rahmen ermittelt und im Rahmen der Feinplanung gesondert dargestellt. Daraufhin hat der Kreistag nun beschlossen, auf dem Grundstück Willettstraße Einrichtungen für den Brandschutz (Übungshalle inkl. Übungsräume und Übungsturm), eine Brandsimulationsanlage und eine Atemschutzübungsstrecke zu errichten.

Die Vorhaltung von Flächen für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen ermöglicht insbesondere auch die spätere Realisierung einer Feuerwehrschule für die hauptamtlichen Kräfte, wenn sich die Bedarfsfrage innerhalb des Kreisgebietes in Zukunft einmal einheitlicher beantworten und sich eine nachhaltige Nutzung sicherstellen lässt. Für diesen Fall sollen auch die Räumlichkeiten für den Theoriebereich und Lehrkörper/Verwaltung vorgeplant werden. Diese Räumlichkeiten können bis dahin als Büroräume der Verwaltung genutzt bzw. ggf. fremdvermietet werden.

Zugleich können damit die Übungsflächen realisiert werden, die die Rettungsdienstschule der Bildungsakademie für Gesundheits- und Sozialberufe des Kreises in Mettmann zwingend für die praktische Ausbildung von Notfallsanitätern benötigt.