Kreis Mettmann unterstützt nachhaltige Mobilität Förderung von E-Lastenfahrrädern für Privatpersonen

Kreis · Der Kreis Mettmann setzt sich für umweltfreundliche Mobilität ein und startet jetzt ein Förderprogramm zur Anschaffung von elektrischen Lastenfahrrädern für Privatpersonen.

Dr. Sebastian Kock und Landrat Thomas Hendele.

Foto: Kreis Mettmann

Mit dem Budget von insgesamt 500.000 Euro werden Bürger unterstützt, die sich ein neues Lastenrad mit elektrischer Antriebsunterstützung anschaffen möchten. Das Förderprogramm ist Teil des Engagements des Kreises für nachhaltige Mobilität und soll dazu beitragen, die Auswirkungen des Individualverkehrs zu reduzieren. Dr. Sebastian Kock, Leiter der Stabsstelle Klimaschutz im Kreis Mettmann betont die Wichtigkeit dieser Maßnahme: „Die Förderung von E-Lastenfahrrädern für Privatpersonen ist ein wichtiger Beitrag zur Verkehrswende im Kreis Mettmann. Die elektrisch betriebenen Lastenräder bieten eine klimafreundliche Alternative zu herkömmlichen Fahrzeugen und können dazu beitragen, den CO2-Ausstoß im Straßenverkehr zu verringern.“ Die finanzielle Unterstützung soll Anreize schaffen, auf nachhaltige Mobilität umzusteigen und die Lebensqualität in unserer Region zu verbessern.

Pro Haushalt wird der Kauf eines E-Lastenfahrrads mit bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten (maximal 1.000 Euro pro Fahrrad) gefördert. Antragsberechtigt sind alle Bürger mit Erstwohnsitz im Kreis Mettmann. Die Förderung erstreckt sich ausschließlich auf serienmäßig hergestellte E-Lastenfahrräder mit standardisierten Sonderaufbauten zum Transport, die eine Zuladung von mindestens 50 Kilogramm aufweisen oder eine Nutzlast von mindestens 150 Kilogramm transportieren können. Neben dem Kauf wird auch das Leasing eines E-Lastenrades mit vertraglich vereinbarter Eigentumsübertragung gefördert.

Anträge können ab sofort digital auf der Webseite des Kreises Mettmann www.kreis-mettmann.de unter dem Suchbegriff E-Lastenfahrräder eingereicht werden. Mit dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag über das E-Lastenfahrrad einzureichen. Nach Erhalt des Förderbescheids kann der Vertrag abgeschlossen und die notwendigen Nachweise erbracht werden. E-Lastenfahrräder, welche vor Erhalt des Bewilligungsbescheides angeschafft wurden, können nicht gefördert werden.
Die detaillierten Förderbedingungen sind der Förderrichtlinie auf der Internetseite des Kreises www.kreis-mettmann.de zu entnehmen (Suchbegriff E-Lastenfahrräder). Ebenfalls findet sich dort eine Liste mit allen lokalen Fahrradhändlern des Kreises Mettmann, die entsprechende E-Lastenfahrräder führen.