Verpflegungskosten entfallen ebenfalls Verzicht auf Elternbeiträge im Januar
Erkrath · Die Stadt Erkrath wird im Januar 2021 die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen sowie offenen Ganztagsschulen aussetzen. Grund hierfür sind die derzeitigen Infektionsschutzmaßnahmen von Bund und Ländern und der damit verbundene Wegfall der Regelbetreuung.
Die Stadt Erkrath wird im Januar 2021 die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen sowie offenen Ganztagsschulen aussetzen. Grund hierfür sind die derzeitigen Infektionsschutzmaßnahmen von Bund und Ländern und der damit verbundene Wegfall der Regelbetreuung. Somit werden die fälligen Beiträge erst gar nicht eingefordert oder möglichst zeitnah zurück überwiesen. Hierbei werden auch Eltern, deren Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen, von der Beitragszahlung befreit. Die erforderliche Zustimmung des Stadtrates wird in der nächsten Sitzung im Februar erwartet. Das Gleiche gilt für Essensgelder: Auch hier wird im Januar in städtischen Kindertagesstätten und offenen Ganztagsschulen auf die Erhebung verzichtet. Nur bei Inanspruchnahme der Notbetreuung sind die Essensgelder entsprechend zu entrichten. In nicht städtischen Betreuungseinrichtungen entscheiden die jeweiligen Träger selbst über eine Erstattung der Kosten.