Abfall beseitigen und Nutzungsvorgaben beachten Silvester feiern – aber richtig

Erkrath · Die Silvesterfeiern begrüßen das neue Jahr – viele mit Feuerwerk und Böllern. Aber zurück bleiben in der Nacht häufig abgebrannte Raketen, Böllerreste, leere Flaschen und sonstiger Partymüll. Wer ist dafür zuständig und wo wird der Müll entsorgt? Antworten darauf gibt die städtische Abfallberatung

Nach tollen Silvesterpartys bleibt oft viel Müll auf der Straße liegen – dieser muss vom Verursacher entsorgt werden.

Foto: Stadt Erkrath

Wer ist für die Entsorgung zuständig?Der Verursacher des Abfalls ist verpflichtet, diesen zu entsorgen. Überall im öffentlichen Raum besteht ein Verunreinigungsverbot. Unser Tipp: Nehmen Sie von vornherein geeignete Transportbehälter für Ihre Abfälle mit. Schauen Sie am nächsten Tag noch einmal nach. Oft war im Dunkeln nicht alles zu sehen.Der nächste in der Reihe der Zuständigen ist nämlich der Grundstückseigentümer. Dem „gehört“ dann plötzlich der zurückgelassene Unrat. Auch die Reinigung der Gehwege ist durch die Straßenreinigungssatzung den anliegenden Grundstückseigentümern übertragen.

Viele Straßen sind ebenfalls durch die Anlieger zu reinigen und werden nicht von der städtischen Kehrmaschine befahren.Daher der Appell an alle Feiernden: Hinterlassen Sie Straße, Platz und Gehweg so, wie sie es sich für ihr eigenes Grundstück wünschen. Hinterlassen Sie keinen Müll auf landwirtschaftlichen Flächen, Grünflächen und Spielwiesen. Bedenken Sie, welche Verletzungen Kindern und Tieren zustoßen könnten.Wohin mit dem Silvester-Müll?Abgebrannte Feuerwerkskörper, Böller und Mehrschuss-Batterien gehören in die graue Restmülltonne. Die Pappröhren sind nach dem Abfeuern mit chemischen Rückständen verschmutzt und eine Verwertung im Altpapier ist deshalb ausgeschlossen. Alle kleinteiligen Reste und Scherben gehören ebenfalls in die graue Tonne. Die Verkaufsverpackungen von Feuerwerk bestehen meistens aus Plastikfolien, die in den gelben Sack gehören, und Pappen, die ins Altpapier entsorgt werden können.

Beim Aufräumen ist Vorsicht geboten: Blindgänger von Böllern oder Feuerwerkskörpern sind brandgefährlich und dürfen nicht erneut gezündet werden. Sie sollten mehrere Stunden in einem Eimer gewässert und somit unschädlich gemacht werden. Vollständig durchnässt und in stabile Mülltüten verknotet, werden sie dann ebenfalls in die Restmülltonne entsorgt.

Pyrotechnische Gegenstände ab der Kategorie 2 dürfen nur am Silvester- und Neujahrstag gezündet werden, und auch nur von Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Die Benutzung an anderen Tagen bedarf einer besonderen Erlaubnis seitens der Stadt.

Darüber hinaus ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Pflege- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten. Gerade mit Rücksicht auf Kinder, ältere Menschen und auch Haustiere bittet die Verwaltung, diese Regeln einzuhalten und zu respektieren.

Sie sind bereit, nach Neujahr Ihre Umgebung oder andere Flächen, die Ihnen etwas bedeuten, aufzuräumen? Solche guten Taten unterstützt die Abfallberatung der Stadt gerne mit Säcken, Handschuhen und Müllgreifzangen. Rufen Sie an unter 0211 2407-6161 oder mailen Sie an abfallberatung@erkrath.de.