Im Januar kommt das neue Pflegegesetz Jetzt noch schnell von den alten Regeln profitieren

Ab 2017 gibt es in der Pflegeversicherung große Änderungen. Für viele Betroffene wird es dann deutlich schwerer, Pflegegrade mit entsprechend hohen Beträgen zu bekommen. Wir sprachen mit Rechtsanwältin Brigitte Albers aus Erkrath über das Thema.

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Sie ist Spezialistin für Pflegeversicherungsrecht. Ihr Rat: Besser jetzt sofort handeln; jedenfalls dann, wenn man sowieso schon überlegt: Sollte ich für mich oder für Angehörige einen Antrag bei der Pflegeversicherung stellen.

Das gilt sowohl für Erstanträge als auch für Versicherte, die bereits Leistungen bekommen und sich eine Höherstufung wünschen. Die wichtigste Neuerung: Bisher gibt es drei Pflegestufen und außerdem eine Regelung für Härtefälle. Mit dem neuen Gesetz ab Januar kommen stattdessen fünf Pflegegrade. Die Härtefallregelung wird es nicht mehr geben. Die Gutachter müssen in Zukunft mehr als 60 Kriterien checken. Da geht es zum Beispiel ums Anziehen, ums Zähneputzen, um die Einnahme von Medikamenten. Bisher waren die Pflegeminuten entscheidend. Nun muss die Frage beantwortet werden: Kann die Person das noch selbständig? Kann sie es zumindest überwiegend selbständig? Oder ist sie überwiegend oder sogar vollkommen auf Hilfe angewiesen? Dafür gibt es dann Punkte.

Aber jeder pflegebedürftige Mensch ist anders. Die individuellen Fähigkeiten und Defizite sind für die Gutachter nicht genau messbar. Deshalb wird es mehr Widersprüche gegen Pflegebescheide geben. Und mehr Verfahren als bisher werden am Ende vor Gericht landen. Vorteilhaft ist das neue Gesetz nur für diejenigen, die bereits jetzt eine Pflegestufe haben oder in diesem Jahr beantragen. Das liegt vor allem an der automatischen Überleitung vom alten System in das neue. Die Regel dafür besagt: Der neue Pflegegrad wird immer eine Zahl höher sein als die alte Pflegestufe; bei Demenz sogar zwei Zahlen höher. Viele, die jetzt eine Pflegestufe haben, werden ab 2017 auch etwas mehr Geld erhalten. Auf jeden Fall wird der Betrag nicht niedriger, denn es gibt eine sogenannte Besitzstandsregelung. Wer aber 2017 erstmals einen Antrag stellt, bekommt dagegen von der Pflegeversicherung teilweise deutlich weniger Geld als bisher.

Ein Beispiel: Bei der Pflege im Heim gibt es mit dem künftigen Pflegegrad 2 immerhin 300 Euro pro Monat weniger als mit der vergleichbaren bisherigen Pflegestufe 1. Wer aber noch in diesem Jahr einen Antrag stellt, wird auf jeden Fall nach der besseren Altregelung begutachtet. Das gilt auch dann, wenn der Termin für das Gutachten erst im nächsten Jahr sein sollte. Wichtig ist es aber, den Antrag nicht erst auf den letzten Drücker zu stellen, sondern besser so schnell wie möglich und auf jeden Fall noch vor Weihnachten.

Wichtig: Der Antrag sollte unbedingt per Einschreiben-Rückschein an die Pflegekasse geschickt werden, um einen Beleg für den rechtzeitigen Eingang zu haben. Dann bitte dran denken, dass Einschreiben oft länger unterwegs sind als normale Post. Eine andere Möglichkeit ist es, den Antrag persönlich bei der Pflegekasse abzugeben. Dann sollte man aber am besten eine schriftliche Eingangsbestätigung vorbereitet haben und sich den Eingang quittieren lassen.