Wahlvorschläge können noch bis zum 29. März eingereicht werden Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht

Erkrath · Die Stadt Erkrath sucht Interessierte für die Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin beziehungsweise ehrenamtlicher Richter an mehreren Gerichten in Nordrhein-Westfalen – darunter am Verwaltungsgericht Düsseldorf, Sozialgericht Düsseldorf sowie am Oberverwaltungsgericht Münster.

Foto: Sang Hyun Cho/Pixabay

Die Freiwilligen übernehmen für eine Amtsperiode von fünf Jahren die verantwortungsvolle Aufgabe, als Laienrichterin und Laienrichter gleichberechtigt mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern an Verhandlungen teilzunehmen und Recht im Namen des Volkes zu sprechen. Die ehrenamtlich Tätigen bringen dabei ihre persönlichen Erfahrungen und Kenntnisse in den Prozess der Urteilsfindung ein. So ist sichergestellt, dass Gerichte lebensnahe und für die Öffentlichkeit nachvollziehbare Urteile fällen.

Die nächste Amtsperiode beginnt ab dem 1. Mai. Interessierte können sich ab sofort auf die Vorschlagsliste setzen lassen. Über die endgültige Berufung entscheidet anschließend der Kreistag des Kreises Mettmann. Bewerberinnen und Bewerber für das Ehrenamt müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und bereits das 25. Lebensjahr vollendet haben. Zudem muss der Hauptwohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes liegen. Personen sollten sich zudem nur dann bewerben, wenn sie auch genügend Zeit für ein solches Ehrenamt zur Verfügung stellen können und in der Lage sind, den Ladungen vor Gericht auch mehrmals jährlich Folge zu leisten.

Sofern eine Person formell für das ehrenamtliche Richtamt in Frage kommt, ist zudem die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses erforderlich. Bestimmte Berufsgruppen, wie zum Beispiel Berufsrichterinnen und Berufsrichter, verbeamtete Personen, Angestellte im öffentlichen Dienst, Berufssoldatinnen und

Berufssoldaten sowie Rechtsanwälte und Notarinnen beziehungsweise Notare, dürfen darüber hinaus nicht zum ehrenamtlichen Richtamt berufen werden.

Bewerbungen von interessierten Erkratherinnen und Erkrathern können noch bis spätestens Freitag, den 29. März, per Mail an pressestelle@erkrath.de eingereicht werden. Die dazu notwendigen Vordrucke sind auf der städtischen Homepage unter www.erkrath/ehrenamt zu finden. Alternativ liegen die Bewerbungsunterlagen auch in der Pressestelle der Stadt Erkrath im Rathaus,

Bahnstraße 16, 40699 Erkrath, in Zimmer 0.23 aus.