Vereinheitlichung der bundesweiten Maßnahmen Aufhebung der Allgemeinverfügung

Kreis · Am Sonntag haben sich Bund und Länder auf eine neue Verordnung zum Infektionsschutz geeinigt. Demnach gilt bundesweit die Regelung, dass Versammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich verboten sind.

Erkrath. Am Sonntag haben sich Bund und Länder auf eine neue Verordnung zum Infektionsschutz geeinigt. Demnach gilt bundesweit die Regelung, dass Versammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich verboten sind. Ausgenommen davon bleiben Familien und Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Des Weiteren gelten Ausnahmen für zwingende berufliche Gründe oder zufällige Begegnungen im Nahverkehr oder bei der Versorgung für den täglichen Bedarf. Die Allgemeinverfügungen der Stadt Erkrath vom 20. März 2020 ging – wie auch die Verfügungen der Städte Haan, Hilden, Mettmann und Wülfrath – über diese Regelung noch hinaus. Sie werden nun jedoch aufgehoben, erklärt Bürgermeister Christoph Schultz: „Meine Kolleginnen und Kollegen aus den Nachbarkommunen des Kreises Mettmann und ich begrüßen, dass die bereits in unseren Städten geltenden Regelungen nun aufgrund der Einigung zwischen den Regierungschefs von Bund und Ländern weitestgehend in ganz Deutschland in Kraft gesetzt sind. Im Interesse einer verständlichen und einheitlichen Rechtslage werden wir nun die örtlichen Allgemeinverfügungen anpassen beziehungsweise aufheben.“ Bei einem Verstoß gegen die Regelung drohen weiterhin hohe Strafen, die landesweite Rechtsverordnung spricht von Ordnungsgeldern von nicht unter 200 Euro. In allen Städten sind daher Polizei und Ordnungsamt wie schon am Wochenende im Einsatz, um die Umsetzung der Maßnahmen zu kontrollieren.