Strenge Maßnahme soll Corona-Ausbreitung eindämmen Infektionsschutz: Keine Versammlungen mehr im Freien
Erkrath · Die Ausbreitung des hochansteckenden Corona-Virus schreitet weiter voran, trotz vieler Maßnahmen zur Einschränkung der persönlichen Kontakte.
Vor dem Hintergrund anhaltender Gruppenansammlungen im gesamten Erkrather Stadtgebiet hat Bürgermeister Christoph Schultz nun in einer Allgemeinverfügung ein Versammlungsverbot erlassen und die Öffnungsverbote erweitert. Dies wurde im Amtsblatt Nr. 8 der Stadt Erkrath bekannt gemacht (www.erkrath.de/amtsblatt).
Zusammenkünfte von zwei oder mehr Personen unter freiem Himmel sind ab sofort und zunächst bis zum 19. April untersagt, es sei denn, sie
-leben in ständiger, häuslicher Gemeinschaft miteinander (Paare, Familien, Wohngemeinschaften)
-treffen sich zufällig kurzzeitig ohne eine Verabredung, etwa bei der Erledigung von Besorgungen zur Deckung des täglichen Bedarfs
-treffen sich aus zwingenden beruflichen Gründen
-treffen sich im Rahmen des öffentlichen Nahverkehrs, zum Beispiel an der Bushaltestelle. Es gilt jedoch die Empfehlung, Fahrten im Nahverkehr so weit wie möglich zu reduzieren oder ganz zu unterlassen.
Untersagt sind daher alle Zusammenkünfte im öffentlichen Bereich, um auf diese Weise persönliche Kontakte und gemeinsame Freizeitaktivitäten so weit wie möglich zu minimieren. Die Anordnung gilt befristet bis zum 19. April, eine Aufhebung oder Ergänzung orientiert sich dabei an der Entwicklung der Lage und ist jederzeit möglich.
Zudem reagiert die Allgemeinverfügung auf die infektionshygienische Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes, ab Montag alle Restaurants und Gaststätten ganztägig geschlossen zu halten. Dies gilt jedoch nicht für angebotene Abhol- und Lieferservices. Geschlossen werden ebenso Friseursalons, Physiotherapieeinrichtungen und ähnliche Dienstleistungen mit nahem Körperkontakt. Hinzu kommt ein Verbot privater Versammlungen mit mehr als fünf Personen.