Leserecho Ihre Meinung zum Bayer-Park

Hochdahl · In unserer letzten Ausgabe des Lokal Anzeigers baten wir Sie um Ihre Meinung bezüglich des Bayer-Parks (Seite 1 „Nicht noch einmal 14 Jahre warten“ in der Ausgabe vom 7. Juli). Im Folgenden nun Ihre Leserzuschriften:

Foto: nic

„Zum Artikel „Nicht noch einmal 14 Jahre warten“ in der letzten Ausgabe des Lokal Anzeigers Erkrath möchte ich mich in aller Kürze äußern: Es ist für die Stadt Erkrath kein Ruhmesblatt, dass sie den (geschenkt bekommenen) Bayer-Park sich selbst überlässt. Warum greift sie gutgemeinte Verbesserungsvorschläge nicht auf? Die Auffrischung der beiden Teiche am Südrand des Parks würde viel bringen und auf den ursprünglichen Zustand kaum Einfluss nehmen. Belange des Denkmalschutzes sollten kurzfristig geprüft werden. Eine Zeitspanne von 14 Jahren darf sich nicht wiederholen!“ Uwe Arenz, Erkrath

„Ich bin begeistert über Ihren Artikel und begrüße, daß endlich mal dieses Thema öffentlich gemacht wird. Seit Jahrzehnten begleitet uns Hochdahler dieses Problem. Ich frage mich nur, wie die Stadt Erkrath, aber auch die Untere Denkmalbehörde, dieses Kleinod solange dem Verfall überlassen hat.Außerdem sehe ich eine große Gefahrenquelle darin, dass der Auslauf der Teiche in den Trillser Graben dem Wasserdruck nicht mehr standhält. Es besteht, dringender Handlungsbedarf Besitzstand verpflichtet, das sollte auch die Stadt Erkrath zu einem schnellen Handeln veranlassen. Im Interesse aller Bürger hoffe ich nun auf einen baldigen Neustart und Umsetzung.“

Friedhelm Jansen, Erkrath

„In der letzten Ausgabe schilderten Gottfried und Herbert Bander den Zustand des Bayerparks. Recht haben sie. ‚Der herrliche, mit Buchen bewachsene Park war ursprünglich eingezäunt und als Privatbesitz der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Prächtiges Ilexgebüsch, eine wunderschöne Lindenallee, Streuobstwiesen und Teiche laden nun auch Besucher zum Spazieren ein‘ schreibt die Stadt Erkrath auf ihrer Webseite. Entspannung und Erholung – wie hier geäußert – bietet der Bayer Park dem Besucher schon lange nicht mehr. Die Wege, die Bäche, die Teiche sind in einem erbarmungswürdigen Zustand. Hier kann ein Bewohner, der das Gelände aus der Zeit nach der Eröffnung für die Allgemeinheit kennt, sich nur noch freuen, wenn er vor seinem inneren Auge den einstigen Zustand entdeckt. Wenn die Stadt Erkrath auf den Bayer Park aufmerksam macht, muss sie ihn auch pflegen. Dazu braucht es keine Kommission, es gehört zu den Pflichten einer Stadt. Ich stelle mir vor, der Hofgarten in Düsseldorf würde verkommen. Es gäbe einen Sturm der Entrüstung.“

Hanna Eggerath, Erkrath

„Als wir 2018 aus beruflichen Gründen hierhin zogen, waren wir überrascht, welche Kleinode Hochdahl zu bieten hat. Wie erfreulich, dass es hier einen engagierten Bürgerverein gibt, der sich für den Erhalt all dieser Orte einsetzt, die Hochdahl zu etwas Besonderem machen. Der Denkmalschutz würde im speziellen Fall des Bayer-Parks nicht nur den Erhalt eines attraktiven Naherholungsgebietes, sondern auch ein Stück lebendiger Hochdahler Geschichte nach sich ziehen. Es wäre wünschenswert, dass dieses Ziel so schnell wie möglich erreicht wird, damit die späteren Kosten für ein solches Projekt durch jahrelang nur notdürftige Instandhaltung und Pflege nicht zu hoch werden.“

Anonym (Name der Redaktion      bekannt)

„Der Artikel des Bürgervereins Hochdahl zur Unterschutzstellung des Bayerparks ist positiv zu bewerten. Auch wir haben uns Gedanken gemacht, wie der von extremem Vandalismus betroffenen Pavillon instandgesetzt und geschützt werden kann. Ein Denkmal ist etwas Besonders, es erinnert an eine Zeit oder eine Person, die für die Epoche in einer Region von besonderer Bedeutung ist. Der Pavillon im Bayer-Park steht, neben den anderen erwähnten Denkmälern, für beides. Der Besitzer eines Denkmals (in diesem Fall die Stadt) ist gegenüber der Gesellschaft verpflichtet dieses zu erhalten und zu pflegen. (Sozialpflicht). Wer ein Denkmal durch Nichthandeln dem Verfall preisgibt, begeht demnach eine Pflichtverletzung gegenüber der Gesellschaft. Dies macht das Grundgesetz der BRD – Artikel 14, Absatz 2 unmissverständlich deutlich: Eigentum verpflichtet, sein Erhalt soll dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Manfred Janssen und Markus          Willems, Erkrath                          

Hinweis: Die in Leserbriefen geäußerte Meinung gibt nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich außerdem sinngemäße Kürzungen vor. Anonyme Zuschriften bleiben unberücksichtigt.