Versuchte Gefangenenbefreiung am Düsseldorfer Hauptbahnhof

Kreis · Weil ein 28-jähriger Deutscher in der Nacht von Freitag auf Samstag (22.Juli) um 2.10 Uhr, Reisende im Düsseldorfer Hauptbahnhof belästigte und provozierte, wurde er durch die Bundespolizei vorläufig festgenommen.

Während der Mitnahme zum Bundespolizeirevier versuchten mehrere Personen ihn zu befreien.

Die Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn AG zogen die Bundespolizei zur Durchsetzung eines Hausverbotes hinzu. Zuvor provozierte der junge Mann Streitigkeiten mit anderen Reisenden und kam den ausgesprochenen Platzverweisen nicht nach. Gegenüber den Beamten verhielt er sich ebenfalls äußerst aggressiv und schubste sie. Daraufhin wurde er mit Handschellen zur Wache gebracht.

In der Vorhalle des Bahnhofs stießen die eingesetzten Beamten auf eine größere Personengruppe, die sich mit dem Festgenommenen solidarisierten. Sie versuchten den Mann zu befreien und griffen die Beamten dabei an. Ein 20-jähriger Deutscher und ein 23-jähriger Lette stachelten die Situation an. Nur mit Unterstützung weiterer Bundespolizisten konnten der Festgenommene und die zwei Anstifter der Gefangenenbefreiung auf die Dienststelle gebracht werden.

Mittlerweile belagerten 30 Personen den Eingangsbereich der Wache am Hauptbahnhof und störten den Wachbetrieb, in dem sie unentwegt klingelten, schrien und versuchten sich Zutritt zur Wache zu verschaffen. Auch hier wurde ein Platzverweis ausgesprochen, dem sie nicht nachkamen. Im Anschluss konnte der Dienststelleneingang durch den Einsatz von Diensthundeführern und der Unterstützung der Landespolizei geräumt werden.

Bei der Durchsetzung des Platzverweises stieß ein junger Mann (23) aus der Personengruppe gegen die Verglasung der Eingangstür, welche zu Bruch ging. Ein 18-jähriger Serbe versuchte auf einen Diensthund einzuschlagen, woraufhin es zu einem Biss in den Rücken kam. Der Mann wurde in ein Krankenhaus gebracht.

Da die drei Festgenommenen vermutlich unter berauschenden Mitteln standen, wurden Blutentnahmen durchgeführt. Zu einem späteren Zeitpunkt wurden alle Personen entlassen und Strafverfahren wegen Gefangenenbefreiung, Körperverletzung, Widerstand, Landfriedensbruch und Beleidigung eingeleitet.