Tierschutz vs Jagdgesetz
Kreis · Der Deutsche Tierschutzbund ist für eine Erneuerung des Jagdgesetzes.
Angesichts der Demonstration des Landesjagdverbandes am 18. März in Düsseldorf, rufen der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen die Landesregierung und insbesondere die SPD dazu auf, an der geplanten Novellierung des Jagdgesetzes festzuhalten und von weiteren Zugeständnissen an die Jägerschaft abzusehen.
Die vom Landesjagdverband erhobenen Forderungen entbehren jeglichen Sachverstand und sind aus Tierschutzsicht nicht tragbar. Die Jäger wollen auch zukünftig freilaufende Hauskatzen und Hunde töten sowie tierschutzwidrige Jagdmethoden wie den Einsatz von Totschlagfallen beibehalten.
"Dass der Jagdverband im Hinblick auf den Gesetzesentwurf von Ideologie und Verbotspolitik spricht, ist geradezu eine Farce", kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Wer vorgibt, sich für Tier- und Naturschutz einzusetzen, gleichzeitig aber zum Halali auf notwendige Änderungen bläst, macht sich unglaubwürdig. Daher appellieren wir insbesondere an die SPD, sich nicht den rückschrittlichen Forderungen der Jagdlobby zu beugen."
Als zentrales Argument für die angebliche Notwendigkeit der Bejagung von Fuchs, Dachs und Marder sowie des Abschusses freilebender Katzen, führt die Jägerschaft den Schutz bedrohter Arten und des Niederwilds, darunter Feldhase, Kaninchen und Fasan, an. "Gleichzeitig töten Jäger alljährlich Hunderttausende dieser Arten. Der Protest der Jägerschaft ist also mehr als scheinheilig", erläutert Dr. Ralf Unna, Vize-Präsident des Landestierschutzverbandes Nordrhein-Westfalen. "Ebenso wenig ist zu tolerieren, dass der Jagdverband die arbeitsintensiven Bemühungen der Tierschutzvereine zur Kastration freilebender Katzen torpediert, indem er weiter den Abschuss der Tiere fordert", so Tierarzt Dr. Unna weiter.
In den letzten zehn Jahren mussten allein in Nordrhein-Westfalen mehr als 137.000 Katzen und 1.400 Hunde ihr Leben lassen — ohne dass die Bejagung einen nachhaltigen Effekt erzielt habe. Damit das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel, das Jagdrecht an ökologischen Prinzipien und dem Tierschutz auszurichten, tatsächlich erfüllt wird, besteht nach Angaben der Tierschützer im Gesetzentwurf an verschiedenen Punkten Nachbesserungsbedarf. Nicht nur Katzen, sondern auch Hunde sowie Wildtierarten, bei denen keine ökologische Notwendigkeit zur Bejagung besteht, sollten von der Liste jagdbarer Arten gestrichen werden. Eine Begrenzung der Jagdzeiten, um den Tieren ausreichend Schonzeit zu gewähren, sei nicht nur aus Gründen des Tierschutzes notwendig, sondern auch wildbiologisch unstrittig.
Das Kampagnenmotiv sowie weitere Informationen finden Sie unter: www.tierschutzbund.de/kampagne-bundesjagdgesetz.