Erste Wahlperiode des Kreisjugendrates endet Jugendgremium hat sich erfolgreich etabliert
Kreis · Nach rund zweieinhalb Jahren endet demnächst die erste Wahlperiode des Kreisjugendrates. Am Dienstag (12. September) kamen die Mitglieder noch einmal zu ihrer letzten turnusmäßigen Sitzung zusammen und zogen gemeinsam Bilanz.
Um auch die Interessen von Jugendlichen bestmöglich einbeziehen zu können, hatte der Kreistag im Juni 2020 die Einrichtung eines Kreisjugendrates beschlossen, der sich schließlich im März 2021 konstituierte. Seither ist der Jugendrat des Kreises Mettmann eines der ersten jugendpolitischen Gremien auf Kreisebene in Nordrhein-Westfalen und verfolgt das Ziel, der jüngeren Generation überparteilich eine Stimme zu geben und ihre Interessen politisch auf Kreisebene zu vertreten.
Der Kreisjugendrat besteht aus 20 ordentlichen und 20 stellvertretenden Mitgliedern zwischen 14 und 21 Jahren, welche durch die Jugendgremien der kreisangehörigen Städte entsendet werden. Mindestens vier Mal pro Jahr tagt der Kreisjugendrat im großen Sitzungssaal im Kreishaus in Mettmann und bespricht hier unter anderem aktuelle Themen und Anregungen aus den Jugendräten der kreisangehörigen Städte. Da die jugendrelevanten Themenbereiche so vielschichtig sind und nicht alle Themen mit dem gesamten Jugendrat vorbereitet werden können, wurden ergänzend mehrere Arbeitsgruppen gebildet.
Ein gewähltes Sprecherteam leitet die Sitzungen des Kreisjugendrates und repräsentiert das gesamte Gremium nach außen. Es bildet zudem die Kontaktstelle für die Politik und die Verwaltung des Kreises Mettmann.
In seiner ersten Wahlperiode konnte der Kreisjugendrat bereits einige Projekte erfolgreich umsetzen – darunter die Gründung einer Bezirksschülervertretung im Kreis Mettmann, eine Impfaktion zum Schutz gegen Covid-19, einen Aufruf an Schulen zur Teilnahme an den Juniorwahlen sowie eine Informationskampagne zur NRW-Landtagswahl.
Zudem gab es Anregungen, die in den Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse beraten und beschlossen wurden, etwa die Durchführung einer kreisweiten Stadtklimaanalyse oder die Begrünung von Bushaltestellen.
Aktuell laufen in den kreisangehörigen Städten die Wahlen zu den städtischen Jugendgremien. Diese entsenden dann jeweils zwei ordentliche und zwei stellvertretende Mitglieder in den Kreisjugendrat, der dann zum Auftakt der zweiten Wahlperiode im November zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommt.