Altersgerecht und energieeffizient sanieren Gebäudemodernisierung wird gefördert
Kreis · Die energetische Sanierung eines Hauses ist eine große Aufgabe und teils mit hohen Kosten verbunden. Deshalb ist eine gute Planung von zentraler Bedeutung, um die richtigen Maßnahmen umzusetzen, die zum Haus, dem Geldbeutel und vor allem zu den Lebensumständen der Besitzer passen.
"Viele Hausbesitzer beschäftigen sich mit ihrem Eigenheim, wenn sie in einen neuen Lebensabschnitt kommen", sagt Peter Wobbe-von Twickel vom Kreis Mettmann "Ein klassischer Zeitpunkt ist der Auszug der Kinder." Jugendzimmer werden nicht mehr benötigt und können neu genutzt werden. Vielleicht wird zu diesem oder ähnlichen Zeitpunkt aber auch der Grundriss überdacht, Wände werden entfernt oder Bäder verlegt.
Jetzt sollte die Möglichkeit genutzt werden, das Haus in Gänze zukunftssicher zu gestalten und auch für eine altersgerechte Nutzung vorzubereiten. Beim Umbau sollte also auf Maßnahmen wie breite Türen, bodengleiche Duschen und auf einen barrierefreien Zugang geachtet werden.
"Zukunftssicher heißt aber auch, einen energetischen Standard zu erlangen, der den Besitzern auch bei steigenden Energiepreisen die Beheizung ihres Hauses langfristig erlaubt, den Wert des Hauses stabil hält und gleichzeitig einen hohen Wohnkomfort bietet", weiß Wobbe-von Twickel.
Der altersgerechte Umbau und die energetische Sanierung werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert. Dieses und weitere relevante Förderprogramme sind auf den Internetseiten www.alt-bau-neu.de/kreis-mettmann im Bereich "Förderung" zusammengefasst.
Der Kreis Mettmann ist Mitglied im landesweiten Netz ALTBAUNEU, das zu Themen rund um die energetische Gebäudesanierung informiert. Es wird vom Wirtschaftsministerium NRW unterstützt und durch die EnergieAgentur.NRW koordiniert.
Darüber hinaus stellt das Land Nordrhein-Westfalen für die Modernisierung von Wohnungen (auch barrierearmer Umbau) zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Dazu sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Damit man weiß, auf was man achten muss und welche Möglichkeiten man hat, sollte vor Antragstellung möglichst ein persönlicher Beratungstermin stattfinden. Ansprechpartner beim Kreis Mettmann sind Volker Bertenrath und Jürgen Wördemann, Telefon 02104/99-2664 oder -2677.