Ehrenamt für Schlichtungsverfahren Schiedspersonen für Hochdahl und Alt-Erkrath gesucht
Erkrath · Die Stadt Erkrath sucht zum 13. Juli 2021 für die Schiedsamtsbezirke Alt-Erkrath und Hochdahl Erkratherinnen und Erkrather, die sich als ehrenamtlich tätige Schiedspersonen engagieren wollen. Die Wahl einer Schiedsperson erfolgt durch den Stadtrat und gilt für fünf Jahre.
Schiedspersonen führen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (nachbarrechtliche Streitigkeiten, Schadensersatz oder Schmerzensgeld) und Strafsachen (Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung etc.) als Mediator Schlichtungsverfahren zwischen den streitenden Parteien durch. Bei einer Schlichtung gibt es keine Gewinner oder Verlierer: Festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten werden aufgebrochen und gemeinsam eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung erarbeitet.
Voraussetzungen für das Ehrenamt
Bewerber für die ehrenamtliche Tätigkeit der Schiedsperson sollen bei der Wahl gemäß § 2 Schiedsamtgesetz NRW zwischen 30 und 69 Jahre alt sein, ihren Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk haben und nicht auf gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein. Des Weiteren muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, sie darf nicht unter Betreuung stehen und muss die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Daneben sollte die Schiedsperson fähig sein, den streitbefangenen Parteien geduldig, sachlich, vorurteilsfrei und besonnen zu begegnen, ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen besitzen und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.
Zur Unterstützung der Arbeit wird die Schiedsperson durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS) in einem Einführungslehrgang geschult. Regelmäßige Weiterbildungen werden ebenso angeboten. Es wird eine jährliche Aufwandsentschädigung gewährt. Nähere Informationen zum Thema Schiedsmann bzw. -frau gibt es online unter www.schiedsamt.de.
Bewerbungen an das Ordnungsamt
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erkrath, die an der ehrenamtlichen Tätigkeit interessiert sind, werden gebeten, ihre Bewerbung schriftlich oder per E-Mail bis zum 7. März.2021 an die Stadtverwaltung Erkrath, Sachgebiet Ordnung · Wahlen, Bahnstraße 16, 40699 Erkrath oder an ordnung@erkrath.de zu richten. Bewerberinnen und Bewerber sollten hierbei deutlich machen, ob sie sowohl das Amt der Schiedsperson als auch das der stellvertretenden Schiedsperson antreten würden. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Für Rückfragen steht Sachgebietsleiter Rolf Bennemann unter 0211/2407-3202 oder per E-Mail an rolf.bennemann@erkrath.de zur Verfügung.