Änderung zur Vorgabe von Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen Neue Gesetzeslage
Erkrath · Im Juni hat der Landtag eine Änderung der „Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen“ beschlossen, die am 13. August in Kraft getreten ist. Für private Abwasserleitungen aller Gebäude, die nach dem 1.1.1965 errichtet wurden und in einem Wasserschutzgebiet liegen, sah die bisher geltende Regelung für die sogenannte „Dichtheitsprüfung“ eine Frist bis zum 31. Dezember 2020 vor. Dies betraf in Erkrath rund 2.200 Häuser.
Mit der Gesetzesänderung entfällt die generelle Prüfpflicht für private Abwasserleitungen nun weitgehend. Die Zustands- und Funktionsprüfung an privaten Leitungen ist zukünftig nur noch bei Neubauten, wesentlichen baulichen Veränderungen und in begründeten Verdachtsfällen verpflichtend durchzuführen. Die einzige Ausnahme bilden noch private Gebäude, die vor 1965 errichtet wurden und in einer Wasserschutzzone liegen. Hierfür und für gewerbliches und industrielles Abwasser bleiben die bisherigen Fristen bestehen.