Not-Betreuung für Eltern aus dem Gesundheitsbereich Erkrather Kitas und Schulen seit heute geschlossen
Erkrath · Auf Erlass der Landesregierung Nordrhein-Westfalen sind ab heute zunächst bis zu den Osterferien zur Prävention der Ausbreitung des Coronaviruses alle Kindertagesstätten sowie Schulen in NRW geschlossen – somit auch in Erkrath.
Übergangslösung und Not-Betreuung sollen Eltern die Organisation erleichtern.Für Kindertagesstätten gilt folgende Regelung: Ab Montag, den 16. März, dürfen Kinder im Alter bis zur Einschulung keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ betreten. Die Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Erziehung der Kinder wahrzunehmen – ausgenommen sind Fälle, in denen beide Eltern sowie Alleinerziehende im Gesundheitsbereich oder in der kritischen Infrastruktur tätig sind. Für diesen Personenkreis wird bereits ab Montag eine Not-Betreuung eingerichtet. Eltern, die auf eine solche Not-Betreuung angewiesen sind, melden sich hierfür bei der entsprechenden Kindertageseinrichtung.
Für Schulen gilt für den 16. und 17. März zunächst eine Übergangslösung: Alle Eltern können ihre Kinder aus eigener Entscheidung an diesen beiden Tagen zur Schule bringen, um die Betreuung für die kommenden Wochen zu organisieren. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit inklusive Ganztagsbetreuung eine Betreuung sicher. Für die darauffolgenden Tage wird in jeder Schule – insbesondere für die Kinder der ersten bis sechsten Klassen – ebenfalls eine Not-Betreuung eingerichtet.
So wird sichergestellt, dass Eltern beziehungsweise Alleinerziehende, die in unverzichtbaren Positionen arbeiten – etwa im Gesundheitsbereich oder in der kritischen Infrastruktur – nicht aufgrund der Kinderbetreuung im Dienst ausfallen. Eltern, die auf eine solche Not-Betreuung angewiesen sind, melden sich hierfür bei der entsprechenden Schule.
Die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März bis zum Ende der Osterferien hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den bevorstehenden Abiturprüfungen. Selbst falls der Unterricht nicht unmittelbar nach den Osterferien wieder aufgenommen werden sollte, ist die Nutzung der Schulgebäude von Abiturientinnen und Abiturienten sowie Lehrkräften in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Behörden vorgesehen. Die Einstellung des Unterrichts ist präventiv und betrifft nicht die Räumlichkeiten selbst.
Auf der städtischen Homepage wurde eine übersichtliche Informationsseite zum Coronavirus eingerichtet, auf der Erkratherinnen und Erkrather sich über Schließungen und Absagen sowie Infektionsschutzmaßnahmen und Verhaltensweisen im Verdachtsfall informieren können. Die Seite ist unter www.erkrath.de/corona erreichbar.
Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Erkrath bleibt aktiv, um weitere Maßnahmen des Krisenstabes des Kreises Mettmann umgehend umzusetzen. Neue Informationen werden an dieser Stelle veröffentlicht.