Das neue Landesnaturschutzgesetz Sicherheit die Artenvielfalt auch im Kreis Mettmann

Kreis · Nordrhein-Westfalen erhält ein neues Landesnaturschutzgesetz, dass das bisherige Landschaftsgesetz ersetzt. Manfred Krick, SPD Landtagsabgeordneter für die Städte Haan, Hilden, Erkrath und Mettmann erklärt dazu:

Foto: Daniel Franke/pixelio

"Ziel des Gesetzes ist es, die biologische Vielfalt zu erhalten und möglichst wieder zu erhöhen. Das neue Landesnaturschutzgesetz trifft dabei einen guten Ausgleich der Belange des Naturschutzes und der Landnutzung." Die Kulturlandschaft im Kreis Mettmann ist geprägt durch die jahrhundertelange, vielfältige Nutzung. Die große Artenvielfalt, die in der dabei entstandenen Kulturlandschaft vorhanden ist, resultiert damit auch aus der durch den Menschen erfolgten Bewirtschaftung und Bodennutzung. Allerdings ist die Landwirtschaft in vielen Bereichen des Landes Nordrhein-Westfalen heute stark industrialisiert und spezialisiert, was zu immer größeren Ackerflächen geführt hat. Vielfach wurden dabei Hecken, Flurgehölze, Weiher und Ackerrandstreifen entfernt. Diese natürlichen und miteinander verbundenen Landschaftselemente sind für wild lebende Tiere und Pflanzen aber außerordentlich wichtig. Mittlerweile steht fast die Hälfte der heimischen Tier und Pflanzenarten, die ihren Lebensraum in den landwirtschaftlich genutzten Flächen haben, auf der "Roten Liste" der bedrohten Arten.

Typische Bewohner der landwirtschaftlichen Flächen wie Rebhuhn, Feldlerche oder Feldhase sind heute auch im Kreis Mettmann viel seltener anzutreffen als noch vor 20 Jahren. Noch dramatischer ist der Verlust bei Insekten. Manfred Krick: "Früher war die Windschutzscheibe nach einer schnellen Fahrt mit Insekten gespickt, heute braucht man den Insektenschwamm nahezu gar nicht mehr. Ein leider augenfälliger Beweis für die quantitative Abnahme der Insekten. Insekten sind aber in der Nahrungskette wichtig für Singvögel und Säugetiere. Weniger Insekten führen damit auch zu weniger Lerchen, Finken und Nachtigallen."

Dieser besorgniserregenden Entwicklung wird durch das neue Landesnaturschutzgesetz entgegenwirkt. Typische Landschaftselemente wie Feldraine, Hecken und Streuobstwiesen werden geschützt. Im Zusammenhang mit Naturschutzgebieten wird so ein vernetzter Biotopverbund entstehen, der die Artenvielfalt sichert. Damit dies auch gelingt werden die Kreise verpflichtet, für den gesamten Außenbereich Landschaftspläne aufzustellen. In diesen werden die Schutzgebiete und die Ziele des Landschaftsschutzes bezogen auf das jeweilige Gebiet konkret dargestellt. Im Kreis Mettmann gibt es bereits seit den 80iger Jahren einen solchen flächendeckenden Landschaftsplan. Dieser wird aktualisiert, wenn ein Handlungsbedarf besteht. Derzeit befinden sich die Bereiche der Städte Velbert, Heiligenhaus und Wülfrath in der Überarbeitung.

Auch die Verbraucher im Kreis Mettmann können täglich etwas für den Naturschutz vor Ort tun, indem sie beim Einkaufen auf lokale landwirtschaftliche Produkte zurückgreifen. Damit sichern sie den Erhalt der bäuerlichen Betriebe. Diese können ein wesentlicher Garant für den Erhalt der Artenvielfalt sein, wenn sie den Belangen des Artenschutzes bei der Bewirtschaftung der Felder und des Grünlandes ausreichenden Rahmen geben.

"Ich bin zuversichtlich, dass die Umsetzung auch weiterhin im Dialog zwischen Politik, Landnutzern und Naturschützern gestaltet werden kann. Unser Landesnaturschutzgesetz bietet einen zukunftsweisenden und gleichzeitig praktikablen Handlungsleitfaden für die Sicherung der Artenvielfalt. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ist so eine freiwillige Vereinbarung zum Erhalt der Streuobstwiesen entstanden. In einem Rahmenvertrag haben sich die Landwirtschafts- und Naturschutzverbände mit dem Umweltministerium auf viele verschiedene Schutzmaßnahmen verständigt", freut sich Manfred Krick.