Öffentliche Auslegung vom 27. Januar bis 3. März Bebauungsplan zur Tennisanlage Freiheitstraße einsehbar
Alt-Erkrath · In der Zeit vom 27. Januar bis einschließlich 3. März können interessierte Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf E 37 – Tennisanlage Freiheitstraße – einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung öffentlich einsehen.
Zeitgleich sind die Dokumente auch auf der städtischen Homepage unter www.erkrath.de/bauleitplanverfahren abrufbar. Hierbei kann es aufgrund der einzelnen Dateigrößen zu längeren Downloadzeiten kommen.
Vor Ort können die Unterlagen im angegebenen Zeitraum während der regulären Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Fachbereich Stadtplanung · Vermessung, Schimmelbuschstraße 11 bis 13, zweite Etage, Zimmer 300, eingesehen werden. Bis zum Ende der Frist haben Bürgerinnen und Bürger ebenso die Möglichkeit, Stellungnahmen zum oben genannten Bebauungsplan abzugeben. Hierbei gilt es zu beachten, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Für die Einsichtnahme vor Ort wird zudem um vorherige Terminvereinbarung unter Telefon 0211/2407-6101 oder -6117 gebeten. Auskünfte zum Bebauungsplan können gerne auch telefonisch erteilt werden.
Ziel der Planung ist es, den Fortbestand und die Fortentwicklung der bestehenden Tennisanlage am Standort Freiheitstraße langfristig zu sichern. Unter Berücksichtigung der Belange von Sport, Freizeit und Erholung soll mit dem Bebauungsplan E 37 dem Bedarf nach wohnortnahen Angeboten von Sportstätten, insbesondere Einrichtungen für den Breiten- und Leistungssport Tennis, im Stadtgebiet Alt-Erkrath entsprochen werden. Mit dieser Zielsetzung trägt der Bebauungsplan im Sinne des Stadtentwicklungskonzeptes zur Sicherung des vielfältigen Sportangebotes in Erkrath bei.