Zeugen meldeten Trunkenheitsfahrt
Kreis · Am Donnerstagmorgen gegen 9.35 Uhr trafen aufmerksame Zeugen im Ratinger Stadtgebiet auf den Fahrer eines grünen VW Golf mit Koblenzer Kennzeichen, der nach dem Weg fragte und dabei deutliche Zeichen für Alkoholkonsum und Schwierigkeiten bei der Bedienung seines Fahrzeug zeigte.
Die vorbildlichen Zeugen informierten umgehend die örtliche Polizei, die den 29-jährigen VW-Fahrer daraufhin in seinem geparkten PKW an der Homberger Straße antreffen und überprüfen konnte. Dabei bestätigte sich schnell der Verdacht, dass der Mann aus Mönchengladbach deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Am VW Golf fanden die Beamten zudem frisch erscheinende Unfallspuren an allen Seiten des Fahrzeugs.
Die Ratinger Polizei leitete Strafverfahren gegen den 29-jährigen Beschuldigten ein. Mit richterlicher Anordnung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe durchgeführt. Einen freiwilligen Alkoholtest lehnte der Beschuldigte zunächst ab. Da er auch mit der Sicherstellung seines Führerscheines nicht einverstanden war, wurde dieser beschlagnahmt. Für weitere Ermittlungen, zur Spurensicherung und zur Beweisführung sowie zur Verhinderung weiterer Straftaten, ordnete die zuständige Staatsanwaltschaft die Sicherstellung des VWs an, der daraufhin abgeschleppt wurde.
Während der polizeilichen Maßnahmen zeigte sich der Beschuldigte zunehmend beleidigend. Diese Beleidigungen gipfelten schließlich sogar in aktivem Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen. Entsprechende Strafverfahren wurden ebenfalls eingeleitet.
Erst als der Beschuldigte nach Beendigungen aller Maßnahmen gegen 12.50 Uhr wieder entlassen werden sollte, zeigte dieser sich plötzlich mit der Durchführung eines freiwilligen Alkoholtests einverstanden. Dieser ergab einen Wert von 1,3 Promille (0,65 mg/l) und bestätigte damit noch einmal recht eindrücklich die Notwendigkeit aller vorausgegangenen Maßnahmen der Polizei. Deren Ermittlungen, ob der grüne VW Golf zuvor an Verkehrsunfällen und Verkehrsunfallfluchten beteiligt war, dauern indes weiter an.