Noll: Opferrechte im Strafverfahren werden gestärkt!

Kreis · Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) beschlossen, mit dem diesogenannte europäische Opferschutzrichtlinie umgesetzt wird.

Darüber hinaus wird der Opferschutz im deutschen Strafverfahrensrecht übersichtlicher geregelt. Im parlamentarischen Verfahren haben sich verschiedene Änderungen ergeben: Zum Beispiel soll das Gericht die Anwesenheit des Prozessbegleiters bei der Vernehmung des Verletzten untersagen können, wenn der Untersuchungszweck gefährdet sein könnte. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Michaela Noll erläutert: "Besonders froh bin ich, dass wir die psychosoziale Prozessbegleitung für Kinder mit diesem Gesetz stärken." Weiterhin sagt Michaela Noll: "Der Gesetzesinitiative liegt der Gedanke zugrunde, dass der Rechtsstaat nicht nur Schuld oder Unschuld von Angeklagten festzustellen hat, sondern sich auch schützend vor die Opfer von Straftaten zu stellen und deren Belange zu achten hat".