Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auf der A 3 Kreis Mettmann widerspricht „Schummelverdacht“
Kreis · Der Kreis Mettmann wendet sich gegen die Darstellung, der semistationäre "Blitzer" auf der A3 liefere falsche Messergebnisse.
"Fehler, Mängel oder die Lieferung falscher Daten sind uns nicht bekannt. Eine gegenteilige Feststellung des für die Bußgeldverfahren zuständigen Amtsgerichts Mettmann existiert nicht", betont der Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes des Kreises, Thomas Jarzombek. "Der Kreis Mettmann ist davon überzeugt, dass die Messungen ordnungsgemäß und die Ergebnisse verwendbar sind." Das in der Presse zitierte und von einem Wuppertaler Rechtsanwalt in Auftrag gegebene Gutachten ist für den Kreis Mettmann nicht maßgeblich. Er wartet die Ergebnisse des vom Gericht beauftragten Sachverständigen ab. "Dass vom Gericht solche Gutachten eingeholt werden, entspricht der üblichen Praxis und ist keinesfalls ein Indiz für fehlerhafte Messungen" so Jarzombek.
Im vergangenen November hatte der Kreis Mettmann zur Reduzierung der gravierenden Verkehrsunfälle im Baustellenbereich sowie zum Schutz der dort arbeitenden Personen die Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im Baustellenbereich auf der A3 zwischen Mettmann und Hilden aufgestellt. Dies geschah in Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf, dem Landesbetrieb Straßen NRW und der Autobahnpolizei. Die zuständigen Mitarbeiter wurden eigens für die Anlage durch die Firma Jenoptik geschult. Seit der Inbetriebnahme der Anlage wurden auf dem Streckenabschnitt etwa 48.000 Verfahren wegen überhöhter Geschwindigkeit eingeleitet, 3.800 Fahrer erhielten Fahrverbote.
Seit der Einrichtung der Baustelle auf der A3 zwischen Mettmann und Hilden im September 2014 kam es zu häufigen, teils schweren, Verkehrsunfällen. Die Unfallkommission für Bundesautobahnen kam zu dem Schluss, dass die Unfallhäufigkeit vor allem auf zu hohe Fahrgeschwindigkeiten zurückzuführen ist und hatte daher empfohlen, für die Dauer des Baustellenbetriebs eine Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zu installieren. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte daraufhin den Kreis Mettmann als zuständige Behörde angehalten, die Empfehlung der Unfallkommission umzusetzen.
Bei der Abstimmung hinsichtlich der Anforderungen an das Messgerät waren sich die Bezirksregierung Düsseldorf, der Landesbetrieb Straßen NRW, die Autobahnpolizei und der Kreis Mettmann einig, dass eine rein ortsfeste Messanlage nicht sinnvoll sei, da sich die Spurführung der Baustelle im Bauzeitraum mehrfach ändert und somit auch die Gefahrenstelle (das jeweilige Baufeld) wandert. Sinnvoll sei nur eine Messanlage, die auch spontan versetzt werden kann und unabhängig von einer Netzstromversorgung ist.
Nachdem eine derartige Anlage zunächst nicht auf dem Markt war, hatte die Physikalisch Technische Bundesanstalt inzwischen einer semistationären Anlage der Firma Jenoptik Robot die Zulassung erteilt.
Das Mess-System ist ein auf einem Anhänger aufgebauter Laserscanner, wie er bereits in den stationären Systemen der Firma eingesetzt wird. Der Anhänger kann von einem Zugfahrzeug unproblematisch und innerhalb kürzester Zeit umgesetzt werden. Durch Hydraulik kann die Fahrachse komplett in den Anhänger eingefahren und dieser an den jeweiligen Messpunkten aufgestellt werden. Auch die für die Stromversorgung erforderlichen Akkumulatoren finden in dem Anhänger Platz.