"Hochhäuser des Landes NRW sind in Sachen Brandschutz gut aufgestellt"
Kreis · Mit hohen Brandschutzstandards und systematischen Prüfungen sorgt der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) für Sicherheit in den rund 100 Hochhäusern, die er für das Land NRW besitzt. Dabei spielen nicht nur bauliche Aspekte eine Rolle.
Als Hochhaus gelten in Deutschland Gebäude, die über 22 Meter hoch sind. Da ab dieser Höhe eine Rettung über die Drehleiter der Feuerwehr nicht mehr möglich ist, gelten verschärfte Brandschutzbestimmungen. Noch strenger sind die Vorschriften in den Hochhäusern des BLB NRW, weil für diese obendrein die Feuerschutzrichtlinie des Landes NRW aus dem Jahr 2009 greift, die die Pflichten der Gebäudeeigentümer und der Nutzer im Hinblick auf den Brandschutz regelt. "Unsere rund 100 Hochhäuser sind in Sachen Brandschutz sehr gut aufgestellt", ist sich der Leiter der BLB NRW-internen Bauaufsicht, Andreas Kiesow, daher sicher.
Gutes Bild vom Gebäudezustand dank regelmäßiger Prüfungen
Für Hochhäuser über 60 Meter sowie Versammlungsstätten (etwa Uni-Hörsäle) führt die BLB NRW-interne Bauaufsicht in regelmäßigen Abständen Sicherheitsüberprüfungen durch. Zudem hat der BLB NRW in den vergangenen Jahren im Zuge der sogenannten "Ingenieurtechnischen Überwachung baulicher Anlagen" (IUEBA) den überwiegenden Großteil aller Gebäude nach absteigendem Gefährdungsgrad untersucht. Wo nötig, wurden selbstverständlich entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes eingeleitet.
Den Zustand seiner Gebäude hat der BLB NRW also seit Jahren genau im Blick. Trotzdem zieht er aus dem verheerenden Hochhausbrand in London (Grenfell Tower) Konsequenzen. Die wenigen Hochhäuser, die in den vergangenen Jahren bei oben genannten Prüfungen noch nicht an der Reihe waren, werden zurzeit priorisiert und bevorzugt abgearbeitet.
"Eine reine Vorsichtsmaßnahme", betont Andreas Kiesow, "die Situation bei uns ist mit London nicht zu vergleichen." Das liegt zum einen daran, dass die Landeshochhäuser in NRW nicht zum Wohnen genutzt werden - der Nutzungsart mit den höchsten Brandrisiken. Zum anderen sorgen auch die strengen Brandschutzvorgaben für ein hohes Maß an Sicherheit. So darf die Außenhülle eines Hochhauses in Deutschland zum Beispiel ausschließlich aus nicht brennbaren Materialien bestehen.
Brandschutz hat viele Facetten
Mit der regelmäßigen und detaillierten Prüfung der baulichen und anlagentechnischen Brandschutzaspekte leistet der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Studierenden in den NRW-Hochschulen, der Beschäftigten der Landesverwaltungen, der Inhaftierten in den Justizvollzugsanstalten, der Besucherinnen und Besucher von Landesgebäuden sowie aller sonstigen Nutzer.
Neben baulichen und technischen Sicherheitsvorkehrungen spielt aber auch ein korrektes Verhalten eine entscheidende Rolle. Die Feuerschutzrichtlinie des Landes NRW nimmt mit den Vorgaben zum betrieblichen Brandschutz daher auch die Gebäudenutzer selbst in die Pflicht, etwa dafür zu sorgen, dass Feuerwehrzufahrten freigehalten oder die zulässige Besucherzahl nicht überschritten wird.
Baulicher, anlagentechnischer und betrieblicher Brandschutz
Bauliche Vorschriften beziehen sich etwa darauf, dass
- für Hochhausfassaden ausschließlich nicht brennbare Materialien
verwendet werden dürfen,
- ein Gebäude gemäß dem Abschottungsprinzip in verschiedene
Brandabschnitte gegliedert werden kann,
- ausreichende, voneinander unabhängige und nicht zu lange
Rettungswege vorhanden sind.
Zu den anlagentechnischen Aspekten gehören beispielsweise
- Brandmeldeanlagen, die automatisch die Feuerwehr alarmieren,
- eine Notfallbeleuchtung für Fluchtwege,
- Entrauchungssysteme,
- sowie Brandschutzklappen in Lüftungsschächten, die eine
Ausbreitung des giftigen Rauchs im Gebäude verhindern.
Zu den Vorgaben zum betrieblichen Brandschutz zählen z.B.
- das Freihalten von Feuerwehrzufahrten,
- jährliche Evakuierungsübungen sowie
- die Bestellung von Brandsicherheitsbeauftragten.