Positives Gerichtsurteil für Erkrath Klage gegen innogy erfolgreich
Erkrath · Wie das Landgericht Düsseldorf nun festgestellt hat, wurde der seit 1966 bestehende Vertrag zur Fernwärmeversorgung in Hochdahl nicht über den 30.04.2017 hinaus verlängert und hat demnach keine Gültigkeit mehr.
Die Stadt wurde damit in ihrer Position bestätigt, dass der Vertrag mit innogy seit Mai 2017 wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkungen beendet ist.
Das Landgericht führt in der Begründung aus, dass die seinerzeit getroffenen Regelungen zu einer vertikalen Marktabschottung führen, die auch nicht durch gesetzliche Tatbestände gerechtfertigt seien. In dem Teilurteil, gegen das innogy in Berufung gehen kann, wurde lediglich die Frage der Wettbewerbswidrigkeit zugunsten der Stadt entschieden, weitere Klagepunkte wurden bis zur Rechtskraft dieser Streitfrage einvernehmlich zurückgestellt.
Bürgermeister Christoph Schultz begrüßt das Urteil: „Dieses Teilurteil ist ein überfälliges, aber gutes Signal für alle an der Fernwärme angeschlossenen Haushalte. Wir hoffen nun, dass das Urteil rechtskräftig wird und werden daran arbeiten, eine günstigere Fernwärmeversorgung zu erreichen und das Netz für die langfristige Versorgung energieeffizient zu gestalten.“ Das seit 2017 laufende Verfahren wurde auf einstimmigen Beschluss aller damaligen Ratsfraktionen eingeleitet.