InfostandBürgerbegehren zum Erbbaurecht im Gewerbegebiet Neanderhöhe
Nachdem Bürgermeister Christoph Schulz schon vor Monaten den Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Erbbaurecht im Gewerbegebiet Neanderhöhe die Zusage gab, im Falle des gerichtlichen Zuspruchs ihren Weg durch einen Ratsbürgerentscheid zu unterstützten, liegt nun das entsprechende Urteil vom Oberverwaltungsgericht vor.