Lebenshilfe startet bundesweite Kampagne für Teilhabe statt Ausgrenzung
Kreis · Mit #TeilhabeStattAusgrenzung ruft die Lebenshilfe dazu auf, ihre Petition zum geplanten Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III zu unterzeichnen.
Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, stellte heute die bundesweite Kampagne in Berlin vor.
Die Lebenshilfe kämpft für Verbesserungen im Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III, da die vorliegenden Entwürfe aus ihrer Sicht inakzeptabel sind. Ulla Schmidt: "Mit diesem sozialpolitischen Großvorhaben sollen die Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen gestärkt werden — da kann es nicht sein, dass ausgerechnet Menschen mit geistiger Behinderung, die auf die Unterstützung besonders angewiesen sind, Verschlechterungen drohen, zum Beispiel bei der Pflege. Oder dass sie von den Verbesserungen des Bundesteilhabegesetzes ausgeschlossen sind, zum Beispiel bei den neuen Vermögensgrenzen: Statt 50.000 Euro sollen sie weiterhin nur 2600 Euro ansparen können, weil sie wegen ihrer Behinderung auf Grundsicherung angewiesen sind. Mit dieser Kampagne setzen wir uns deshalb dafür ein, Teilhabe statt Ausgrenzung für alle Menschen mit Behinderung zu erreichen, auch für die mit hohem Hilfebedarf."
Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten im Bundestag und in den Landtagen sowie der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. Dazu hat die Bundesvereinigung Informationsmaterial erstellt, das für Laien verständlich die Knackpunkte der beiden Gesetze erklärt. Es gibt Kampagnen-Motive als Postkarten und Plakate, die von den mehr als 500 örtlichen Vereinigungen und rund 4200 Einrichtungen der Lebenshilfe eingesetzt werden können. Darüber hinaus wird die Lebenshilfe mit kreativen Aktionen vor Ort auf die Petition und die schwerwiegenden Folgen des Gesetzespakets aufmerksam machen.
Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit — über eine halbe Million — eine geistige Behinderung. Auch vom Pflegestärkungsgesetz III ist diese Personengruppe stark betroffen. Bleiben die Reformen so, wie sie sind, müssen Menschen mit geistiger Behinderung fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss.
Die Lebenshilfe fordert daher, dass …
1. … Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss aufhören!
2. … der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch!
3. … Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit Anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe!
4. … die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause!
5. … Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch!
Hier gibt es die Petition der Lebenshilfe, alles zur Kampagne (auch in Leichter Sprache) unter www.teilhabestattausgrenzung.de.