Gründerpreis NRW 2016 Gründerpreis NRW 2016 Bis zum 12. August bewerben
Kreis · Das Startcenter NRW beim Kreis Mettmann weist darauf hin, dass das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit der NRW-Bank den Gründerpreis auslobt.
Unternehmer, die in den Jahren 2011 bis 2014 in Nordrhein-Westfalen eine Firma gegründet haben, können sich bis zum 12. August bewerben. In den Unternehmen dürfen nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt sein und höchstens 50 Millionen Euro jährlich umgesetzt werden. Auf die Sieger warten bis zu 10.000 Euro Preisgeld.
Auch Unternehmensnachfolgen, Gründungen aus der Arbeitslosigkeit und von Berufsrückkehrern — sowohl als Vollerwerbs- als auch als Nebenerwerbsgründungen — können sich bewerben. Ausschlaggebend für die Bewertung sind der unternehmerische Erfolg und die Kreativität der Geschäftsidee. Zusätzliche Pluspunkte sammeln Gründer, wenn sie eine besondere Unternehmensphilosophie vertreten oder ökologische Verantwortung übernehmen.
Auch Ansätze zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Übernahme von sozialem oder gesellschaftlichem Engagement fließen in die Bewertung mit ein. Die Preisgelder stiftet die NRW.BANK. Damit unterstreicht das Förderinstitut die Bedeutung der Gründungen für die Entwicklung der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen zum Wettbewerb und den Teilnahmebogen gibt es im Internet unter www.gruenderpreis.nrw.de und beim STARTERCENTER NRW beim Kreis Mettmann, startercenter.nrw@kreis-mettmann.de.