Bürgerbegehren Erbbaurecht auf der Neanderhöhe Initiatoren des Bürgerbegehrens Erbbaurechts halten an Klage fest

Erkrath · Dem Ratsinformationssystem der Stadt Erkrath ist zu entnehmen, dass die Verwaltung in der nächsten Ratssitzung den Verkauf eines Grundstücks auf der Neanderhöhe auf die Tagesordnung gesetzt hat. „Ehrlich gesagt haben wir damit gerechnet, dass die Verwaltung hier möglichst schnell Fakten schaffen will“, erklärt Sabine Börner, eine der drei Initiatoren des Bürgerbegehrens Erbbaurecht auf der Neanderhöhe.

Sabine Börner, Philipp Kloevekorn und Elmar Stertenbrink (v.re.).

Foto: Börner

„Die Verwaltung weiß sehr genau, dass die Ablehnung unseres Bürgerbegehrens auf sehr wackeligen Beinen steht,“ so Börner weiter. Nachdem das Bürgerbegehren durch den Stadtrat in einer etwas chaotischen Sitzung abgelehnt wurde, hatte Sabine Börner, gemeinsam mit ihren Mitstreitern, Elmar Stertenbrink und Philipp Kloevekorn Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht.

„Den frühen Versuch, jetzt noch schnell vor Bildung des neuen Stadtrats ein Grundstück zu veräußern, werten wir vor allem als Versuch, unserer Klage die Grundlage zu entziehen, und sich nicht dem Urteil der Verwaltungsrichter stellen zu müssen“, erklärt Philipp Kloevekorn. Leider ziehe sich das wie ein roter Faden durch das Verfahren, fährt Kloevekorn fort.

Seit sie Anfang März mit dem Bürgerbegehren starten wollten, seien sie von der Verwaltung ausgebremst worden. „Davon lassen wir uns jedoch nicht abschrecken“, gibt Elmar Stertenbrink sich kämpferisch. „Auch wenn ein oder zwei Grundstücke verkauft werden sollten, so werden wir dennoch an unserer Klage festhalten und versuchen, zumindest für die restliche Fläche die Vergabe über das Erbbaurecht zu erreichen.“

Immer mehr Kommunen würde das Erbbaurecht nutzen und auch ein Großteil des Erkarther Stadtrats kenne und schätze seine Vorteile. „Warum aber verschließt sich unsere Verwaltung diesem Instrument der Nachhaltigkeit,“ fragen sich die drei Initiatoren. „Vielleicht liegt es daran, dass der Vorschlag aus der Bürgerschaft kommt.“