Antrag bei Stadt eingereicht: Stadt soll Freiflächen nur noch per Erbbaurecht vergeben Bürger setzen sich für Nachhaltigkeit auf der Neanderhöhe ein
Erkrath · „Wenn die Neanderhöhe schon bebaut werden muss, dann soll dies wenigstens nachhaltig geschehen.“ Klare Worte von Sabine Börner, Elmar Stertenbrink und Philipp Kloevekorn.
Sie haben am 7. Dezember einen Bürgerantrag bei der Stadt Erkrath eingereicht. Der Rat hat entschieden: Die Neanderhöhe darf bebaut werden. Die drei Erkrather wollen dort nun mit einem Bürgerantrag ein zweites Unterfeldhaus verhindern. "Im ganzen Stadtgebiet gibt es sehr viele leerstehende Gewerbeflächen und die Stadt hat dagegen keine Handhabe", sagen Sabine Börner, Elmar Stertenbrink und Philipp Kloevekorn.
Sie möchten, dass die Stadt Erkrath ihre Grundstücke in dem Bereich per Erbbaurecht vergibt und nicht verkauft. So bleibe die Stadt immer Eigentümer der Grundstücke und diese fielen bei Gewerbeaufgabe automatisch an die Stadt zurück. Spätestens aber nach Ablauf der vereinbarten Erbbaufrist hat die Stadt wieder die volle Verfügungsgewalt über die Immobilien.
„Dies mindert auch den Druck, immer neue Flächen im Außenbereich als Gewerbegebiet auszuweisen“, heißt es in der Begründung des Antrags. „Nicht ohne Grund vergeben immer mehr Kommunen ihre Grundstücke nur noch auf diese Weise und auch die Kirche arbeitet praktisch ausschließlich mit Erbbaurecht“, so das Trio. „Leerstände werden auf diese Weise nachhaltig verhindert und die Stadt schmälert nicht ihr Immobilienvermögen.“ Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben den Antrag mit unterzeichnet.