Förderung für Wohneigentum
Kreis · Kreis Mettmann erhält 5,6 Millionen Euro für die Wohneigentumsförderung. Neubau und Erwerb von Immobilien wird vom Land gefördert.
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW hat dem Kreis Mettmann für das Jahr 2014 Mittel in Höhe von 5,6 Millionen Euro für die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum zur Verfügung gestellt. Mit zinsgünstigen Darlehen soll damit Haushalten mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person der Einstieg ins Wohneigentum erleichtert werden. Gefördert wird der Neubau beziehungsweise der Erwerb eines Eigenheimes oder einer zur Selbstnutzung bestimmten Eigentumswohnung. Auch für den Erwerb von gebrauchten Immobilien stehen Fördermittel zur Verfügung, wenn diese einem guten energetischen Standard entsprechen oder innerhalb eines Jahres energetisch optimiert werden.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Haushaltseinkommen der Antragssteller innerhalb der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung liegt. Für einen Vier-Personen-Haushalt (mit zwei Kindern) liegt diese Grenze bei 32.950 Euro, was einem Brutto-Einkommen von circa 50.900 Euro entspricht. Die Höhe der Darlehen richtet sich nach der Haushaltsgröße. Das Grunddarlehen im Bereich Neubau und Ersterwerb beträgt 73.000 Euro. Für jedes zum Haushalt gehörende Kind wird ein Kinderbonus von 5.000 Euro gewährt.
Bei gebrauchten Immobilien wird neben dem Grunddarlehen von 51.100 Euro ein Kinderbonus von 3.500 Euro pro Kind gewährt. Wird eine gebrauchte Immobilie innerhalb eines Jahres energetisch optimiert, beträgt das Grunddarlehen 58.400 Euro und der Kinderbonus 4.000 Euro pro Kind. Sowohl für Neubau oder Ersterwerb als auch für den Erwerb gebrauchter Immobilien kann zusätzlich auch ein Starterdarlehen in Höhe von 10.000 Euro bewilligt werden.
Je nach Einkommensentwicklung beträgt der Zinssatz bis zu 15 Jahre lang lediglich 0,5 Prozent. Daneben ist ein laufender Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,5 Prozent sowie bei Erteilung der Förderzusage eine einmalige Gebühr in Höhe von 400 Euro zu entrichten. Die Darlehen werden mit 1 Prozent (Neubau) und 2 Prozent (gebrauchte Immobilien) bzw. 5 Prozent (Starterdarlehen) getilgt. Darüber hinaus erhebt die NRW.Bank einen einmaligen Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent.
Ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind, kann in einem ausführlichen Beratungsgespräch geklärt werden, für das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bewilligungsbehörde des Kreises Mettmann gerne zur Verfügung stehen. Es wird eine vorherige Terminabsprache unter Telefon 02104/992655.