Hygienekonzept für Stadthalle erstellt Flohmarkt light im November

Erkrath · Nachdem der September-Termin des Kindersachenflohmarktes abgesagt werden musste, hat die Abteilung Kultur für den nächsten Trödel am 7. November ein umfangreiches Schutz- und Hygienekonzept erarbeitet. Wie gewohnt findet er von 9 bis 13 Uhr in der Stadthalle statt, allerdings mit einer begrenzten Anzahl an Ausstellenden sowie Besucherinnen und Besuchern.

Foto: Thomas Ulrich/Pixabay

Die Anzahl der Tische wurde um die Hälfte reduziert, um den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Metern überall einzuhalten. Pro Person wird nur ein Tisch vergeben, damit möglichst viele die Chance auf einen Standplatz haben. Der Verkauf ist dabei nur Einzelpersonen gestattet. Die Marktfläche ist via Einbahnstraßensystem begehbar.

Aufgrund der neuen Aufteilung und des veränderten Konzeptes verlieren die bisher erworbenen Standkarten ihre Gültigkeit. Für eine Erstattung können die Karten per Post oder als Fotoanhang per Mail mit Angabe von Name, Anschrift, Telefonnummer und Kontoverbindung an die Abteilung Kultur zurückgeschickt werden. Wer sich erneut um einen Stand bewerben möchte, kann dies bei der Rückgabe seiner alten Standplatzkarte angeben – eine Anmeldung ist allen Interessierten bis zum 18. Oktober möglich. Sollte die Nachfrage die Anzahl der vorhandenen Standplätze übersteigen, entscheidet das Losverfahren. Standplatzwünsche können im November leider nicht berücksichtigt werden.

Wer den Kindersachenflohmarkt besuchen möchte, wird um eine Vorabreservierung zur Registrierung der Kontaktdaten und Vermeidung von Warteschlangen gebeten. Die Reservierung ist telefonisch unter 0211/2407-4009 oder per Mail an kultur@erkrath.de möglich.

Wer seine Daten vorab registriert hat, kann schneller eingelassen werden. Da die Anzahl der  Personen in der Stadthalle beschränkt wird, kann es jedoch auch mit Vorabreservierung im Laufe des Tages zu Wartezeiten kommen.

Beim Aufenthalt in der Stadthalle ist das korrekte Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Ausstellende und Besuchende sowie Handdesinfektion beim Betreten des Gebäudes Pflicht. Der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen ist einzuhalten, auch in der Warteschlange vor dem Gebäude.