Vorsicht ist bereits beim Kauf geboten Sicherer Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Kreis · Anlässlich des aktuellen Verkaufs von Silvesterfeuerwerk möchte die Kreispolizei Mettmann auf den richtigen und sicheren Umgang damit hinweisen.
Da nicht nur beim Umgang mit dem Feuerwerk, sondern auch schon beim Kauf wichtige Details zu beachten sind, möchte die Kreispolizei auf diese notwendigen Vorsichtsmaßnahmen hinweisen.
Bitte achten Sie bereits beim Kauf darauf, dass das von Ihnen erworbene Feuerwerk mit einem CE-Gütesiegel, einer 4-stelligen Registriernummer und einem Zulassungszeichen versehen ist. Der Erwerb, die Einfuhr, das Aufbewahren oder der Handel und das Verwenden illegaler Feuerwerkskörper sind verboten und führen zu einer strafrechtlichen Verfolgung.
In ihrem eigenen Interesse bedenken Sie bitte, dass die Nutzung illegaler und somit gefährlicher Pyrotechnik zu schweren Verletzungen führen kann. Auch die Herstellung eigener Feuerwerkskörper ist gefährlich und zudem verboten. Eigens hergestellte Knaller unterliegen dem Waffengesetz und gelten als Sprengvorrichtung.
Der Erwerb der Silvesterknaller ist nur in den letzten drei Tagen des Jahres erlaubt. Das Feuerwerk darf nur an Erwachsene verkauft werden. Bitte kaufen Sie keine ungeprüften Feuerwerkskörper aus dem Ausland, auf Märkten oder Festen. Achten Sie im Internet darauf, den Erwerb nur über seriöse und geprüfte Online-Shops zu tätigen.
In der Silvesternacht darf das Feuerwerk gezündet werden. Achten Sie darauf, dass in einigen Innenstädten oder fest gelegten Bereichen das Zünden der Feuerwerkskörper beispielsweise wegen hoher Brandgefahr untersagt ist. Generell ist es verboten, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen Silvesterknaller zu zünden.
Und bitte reinigen Sie am Neujahrsmorgen die Straßen und Gehwege von den Resten, so dass diese anschließend im Hausmüll entsorgt werden können.