Jungschöffen gesucht

Erkrath · Die Stadt Erkrath stellt eine Vorschlagsliste für Jugendschöffen auf. Der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichts Mettmann wählt dann aus dieser Liste Schöffinnen und Schöffen aus.

Für die nächste Amtszeit vom 1. Januar .2019 bis zum 31. Dezember 2023 hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt Erkrath in seiner Sitzung am 2. Mai 2018 vier Jugendhauptschöffen (zwei Männer und zwei Frauen) sowie acht Jugendhilfsschöffen (vier Männer und vier Frauen) für das gemeinsame Schöffengericht beim Amtsgericht Mettmann, sowie weitere zehn Jugendhauptschöffen (fünf Männer und fünf Frauen) für die Jugendkammer beim Landgericht Wuppertal vorzuschlagen. Dabei sollten alle Bevölkerungsgruppen nach Geschlecht, Alter, Beruf, und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Die vorgeschlagenen Personen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Bürger, die sich für das Jugendschöffenamt bewerben möchten, müssen zu Beginn der Amtszeit das 25., aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Bewerbungsunterlagen, sowie weiteres Informationsmaterial werden bereitgehalten beim Fachbereich Jugend der Stadt Erkrath (Frau Strucksberg, Telefon 0211 / 240—5145). Die Frist zur Bewerbung läuft am 15. März 2018 ab.