Schwalben und Mauersegler stehen unter Schutz

Kreis · Im Frühjahr und Sommer wird der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann vermehrt gemeldet, dass aus unterschiedlichsten Gründen die Nester von Schwalben an den Häuserfronten abgeschlagen werden und die Nutzung von Mauerspalten für Mauersegler verhindert wird.

Die Untere Naturschutzbehörde macht darauf aufmerksam, dass Schwalben und Mauersegler zu den besonders geschützten Tierarten gehören. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, die Nester zu beschädigen oder zu zerstören. Verstöße werden mit einer Geldbuße belegt.

Der Schutzstatus für Schwalben- und Mauerseglernester gilt ganzjährig — also auch dann, wenn die Nester kurzzeitig oder vorübergehend nicht benutzt werden, etwa weil sich die Bewohner auf der Nahrungssuche oder gar im südlichen Winterquartier befinden, erwartungsgemäß aber die Nester danach wieder aufsuchen.

Der Zugang zu bestehenden Nestern darf auch nicht durch Baugerüste, Netze, Folien oder Ähnliches versperrt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch vor Bau- und Sanierungsarbeiten eine Befreiung von den Verboten erteilt werden. Arbeiten zur Sanierung sollten aber bevorzugt in den Monaten von September bis Februar durchgeführt werden.

Während der Brutzeit kann es passieren, dass Hauswände und Fenster vom Kot beschmutzt werden. Einen wirksamen Schutz für Hausfassaden gegen die unerwünschte Verschmutzung bieten Kotbretter. Durch das Anbringen eines etwa 30 Zentimeter breiten Brettes 40 Zentimeter unter den Nestern, das den Kot und das Nistmaterial auffängt, kann die Verschmutzung massiv reduziert werden.

Übrigens: Schwalben und Mauersegler am Haus dezimieren lästige Insekten wie Mücken, Fliegen und Blattläuse. Auch aus diesem Grund sollte jeder dazu beitragen, dass der Lebensraum der Tiere erhalten bleibt.

Fragen zum Thema beantwortet die Untere Naturschutzbehörde, unter Telefon 02104/992815.