Kreis-Pressestellen im Regierungsbezirk unterstützen sich gegenseitig Öffentlichkeitsarbeit im Krisenfall
Kreis · Zunehmende Unwettergefahren, hohe Verkehrsdichte oder mögliche Unglücke mit vielen Geschädigten - Gründe gibt es genug, warum sich Kommunen intensiv mit Katastrophenszenarien und Krisenmanagement befassen.
Die Kreise Mettmann, Viersen, Wesel und der Rhein-Kreis Neuss wollen daher im Ernstfall auch im Bereich der Bevölkerungsinformation und Medienarbeit zusammenarbeiten. Im Beisein von Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher sicherten sie sich jetzt in Düsseldorf gegenseitige Hilfe bei der Information von Bevölkerung und Medien bei größeren oder länger andauernden Krisenereignissen zu.
Eine "Vereinbarung über die gegenseitige kreisübergreifende Unterstützung zur Bevölkerungsinformation und Medienarbeit (BuMA) im Krisenfall" unterzeichneten die Landräte Thomas Hendele (Mettmann), Dr. Andreas Coenen (Viersen), Dr. Ansgar Müller (Wesel) und Hans-Jürgen Petrauschke (Rhein-Kreis Neuss). Mit ihren Unterschriften stärken die Verwaltungsspitzen eine möglichst schnelle und umfassenden Bürger- und Medieninformation auch bei Schadenslagen, für die die eigenen personellen Kapazitäten allein nicht ausreichen.
"Im Krisenfall sind Austausch und Abstimmung unerlässlich. Gerade wenn die gefährliche Lage länger andauert, sind die personellen Ressourcen schnell erschöpft. Dann ist es gut, wenn man auf professionelle Unterstützung der Nachbarn zählen kann", so Regierungspräsidentin Radermacher, die die Kooperation der vier Kreise ausdrücklich begrüßt.
"Neben der Soforthilfe für die Betroffenen ist die schnelle und kontinuierliche Information der Bevölkerung im Krisenfall das A und O", betont auch Landrat Thomas Hendele und ergänzt: "Mit der jetzt getroffenen Vereinbarung heben wir die Bevölkerungs- und Medienarbeit der Beteiligten auf einen Standard, den ein Kreis für sich allein niemals vorhalten könnte."
Die gegenseitige Verstärkung durch Pressesprecher aus den Kreisen in der benachbarten Region soll im Zuge der Amtshilfe erfolgen. Bis zu einer Dauer von 14 Tagen pro Krisenfall wird das unterstützende Personal der anfordernden Stelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Danach erstattet die anfordernde der entsendenden Stelle die Personalkosten. Klar ist dabei: Es hilft nur der, der auch Zeit zum Helfen hat.