
Neue ZugangsregelCorona-Virus: 3G-Regel für Besucher in der Kreisverwaltung
Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens gilt in der Kreisverwaltung ab sofort nicht nur für Beschäftigte, sondern auch für Besucher die 3G-Regel. Alle Besucher müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Für Getestete gilt, dass ein Test höchstens 24 Stunden alt sein darf. Selbsttests werden nicht anerkannt.