Antrag auf Kapazitätserweiterung: Erörterungstermin beginnt am 13. Februar
Kreis · Das Planfeststellungsverfahren zur beantragten Kapazitätserweiterung des Düsseldorfer Airports schreitet voran: Die Bezirksregierung Düsseldorf hat als nächsten Verfahrensschritt den Erörterungstermin für den 13. Februar angesetzt und in ihrem Amtsblatt bekanntgegeben.
Ab diesem Datum können Träger öffentlicher Belange sowie Bürger, die im vergangenen Jahr schriftliche Stellungnahmen und Einwendungen abgegeben hatten, diese noch einmal mündlich vortragen. Dazu lädt die Bezirksregierung ab 10 Uhr in die Messehalle 1 auf dem Gelände der Messe Düsseldorf ein. Eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung von Anfang an: Der Flughafen nimmt die Bedenken der geäußerten Einwendungen weiterhin sehr ernst. Daher wird er bei diesem Termin noch einmal seine Antragsinhalte darlegen und begründen sowie detailliert auf die vorliegenden Stellungnahmen und Einwendungen eingehen. Der Airport legt Wert auf eine rege Beteiligung an der formellen Anhörung.
Während der nichtöffentlichen Veranstaltung besteht Gelegenheit, alle Argumente für und gegen das Vorhaben mündlich zu erörtern. Die Anhörungsbehörde erhält einen abschließenden Überblick über die verschiedenen Interessenlagen, eine Entscheidung in der Sache selbst wird während der Erörterung nicht getroffen. Erst nach Abschluss des Anhörungsverfahrens trifft die Planfeststellungsbehörde, das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW (MBWSV), die abschließenden Entscheidungen auf Basis einer umfassenden Abwägung aller privater und öffentlicher Belange. Der Erörterungstermin kann — sofern weiterer Bedarf besteht — über den 13. Februar hinaus zunächst bis zum 17. Februar fortgesetzt werden. Ab sofort können die Träger öffentlicher Belange und Einwender die Synopse (Gegenüberstellung) aller Gutachten und Einwendungen sowie darauf eingehender Stellungnahmen des Airports bei der Bezirksregierung anfordern. Weitere Informationen sind über die Webseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter brd.nrw.de abrufbar.